Lösungsvorschläge für die europäische Flüchtlingspolitik
Flüchtlingskrise in Europa
Mittwoch, 15. Juni 2016
Flüchtlingskrise in Europa?
Was heißt Dublin II?
Dublin II ist eine EU-Verordnung, die seit 2003 in Kraft ist und die Prüfung eines Asylantrags regelt. Demnach soll der Asylantrag eines Flüchtlings in jenem Land geprüft werden, das als erstes EU-Land betreten wurde. Für Flüchtlinge mit Familienangehörigen in einem EU-Staat oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gilt diese Regel nicht. Da viele Flüchtlinge über das Meer nach Europa kommen, werden diese sofort in jene Länder abgeschoben, in denen sie zuerst gestrandet sind (Italien, Griechenland, Spanien). Österreich wird damit quasi unerreichbar.
Flüchtlingskrise in Europa?
5.) Formen der Integration
Marginalität (Desintegration):
Die alte Heimat ist verlassen und eine neue gibt es noch nicht.
- Verankerung weder in Herkunftsgesellschaft noch in Zielgeselschaft
- Gefühl von Ausgeschlossenheit und Entfremdung
- Leben am Rand der Gesellschaft
Abgrenzung (Segmentierung):
Leben in der eigenen ethnischen Gemeinschaft.
-starke Verwurzelung mit Herkunftsgesellschaft und -kultur
-Nebeneinander der Gesellschaften ("Parallelgesellschaften")
Anpassung (Assimilation):
Aus den ZuwandererInnen sind Einheimische geworden
- Aufgabe der Herkunftskultur
- völlige Anpassung an Zielgesellschaft
- Angleichung an "Einheimische"
Mehrfachintegration: 
Multiple Identitäten
- funktionierende Beziehungen zu beiden Gesellschaften
- Leben in beiden Welten
- kein Aufgeben der eigenen Kultur
Flüchtlingskrise in Europa?
Was ist ein sicheres Drittland?
Als „sicheres Drittland“ gelten jene Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben. Die Liste wurde 2010 auch auf die Länder des ehemaligen Jugoslawien erweitert (z.B.: Kosovo). Dies stößt auf Kritik von Menschenrechtsorganisationen. Insgesamt gelten 39 Herkunftsländer als sicher: 26 EU-Länder, Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein, Kanada, Neuseeland und Australien sowie sechs Länder des ehemaligen Jugoslawien. Flüchtlinge aus "sicheren Drittländern" können kein Asyl beantragen und werden im Falle dorthin zurück abgeschoben.
Abonnieren
Kommentare (Atom)


